Kampfhunde nach französischem Gesetz
Dass das Wort Tierschutz einmal erfunden werden musste, ist wohl eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Gesellschaft
Theodor Heuss, Bundespräsident BRD
Grundsätzliches zum Aufenthalt mit Kampfhund in Frankreich
Es werden oft falsche Informationen über die Bestimmungen für die Einreise von Haustieren nach Frankreich verbreitet.
- Die Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen kurzen Aufenthalt oder für den alleinigen Transit durch Frankreich.
- Aktuelle Informationen findest Du auf der offiziellen Website der französischen Botschaft.
Kampfhunden der Kategorie 1…
…ist die Einreise nach Frankreich seit dem Jahr 2000 vollständig verboten und wird als Straftat bewertet.
Kampfhunde der Kategorie 2:
Vorausgesetzt, dass der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (FCI) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist (es gibt Ausnahmen, siehe unten) und die entsprechenden Dokumente zum Abstammungsnachweis vorweisbar sind, können Sie auch mit einem Hund der folgenden Hunderassen nach Frankreich einreisen:
- American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
- Rottweiler (mit und ohne Stammbaum)
- Hunde, die der Rasse der Rottweiler ähnlich sind, ohne Stammbaum
Für Hunde dieser Kategorie besteht in Frankreich im öffentlichen Raum die Anleinpflicht und die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs. Die Hunde dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden. Hunde der genannten Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
Die Einreise von Hunden der zweiten Kategorie kann zahlreichen Bedingungen obliegen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, deshalb Vorsicht bei der Einreise nach Frankreich und natürlich auch bei Durchreise.
Zusatzinformationen
- Hunde der Rasse oder des Typs Rottweiler gehören zur 2. Kategorie.
- Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes und die Leinenführung durch eine volljährige Person werden aber empfohlen.
- Wenn Du und/oder Dein Tierarzt nicht sicher sind, ob Dein Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir dir, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.
Beachte weiterhin
Wenn Du mehr als einen Hund besitzt, frage nach, wie viele Hunde Du nach Frankreich mitnehmen darfst. Die Zahl ändert sich immer wieder.
Haftungsausschluss
MeinFerienhund kann keine Informationen zu Vorschriften und Regeln einzelner Orte geben. Ich empfehle deshalb, das örtliche Tourist Office zu kontaktieren, um vor der Abreise aktuelle Informationen zu erhalten.
Die Reiseinformationen habe ich nach meinen Erfahrungen zusammengestellt. Sie haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Ich versuche zwar, meine Angaben periodisch zu überprüfen, trotzdem können vor allem die Einreisebestimmungen innert kürzester Zeit ändern. Aktuelle Bestimmungen zur Einfuhr von Listenhunden musst Du unbedingt vor der Reise bei der Botschaft abklären.

Dass das Wort Tierschutz einmal erfunden werden musste, ist wohl eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Gesellschaft
